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Wahl einer Friedenrichterin/eines Friedensrichters in der Gemeinde Glaubitz im Jahr 2025
Entsprechend dem Sächsischen Schieds -und Gütestellengesetz (SächsSchiedsGütStG) sucht die Gemeinde Glaubitz mit ihren Ortsteilen zum Juli 2025 einen Friedensrichter oder eine Friedensrichterin. Der/Die Friedensrichter/-in wird vom Gemeinderat auf 5 Jahre gewählt.
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