unsere Gemeinde
Informationen und Termine der Gemeinde
Liebe Eltern,
entsprechend dem SächsKitaG, § 15 werden die Elternbeiträge von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Träger der Kindertageseinrichtung und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgesetzt. Sie werden vom Träger der Kindertageseinrichtung erhoben.
Absenkungen sind vorzusehen
Aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 05.05.2022 Nr. 22/7/0468 erfolgt zum 01.01.2023 eine Änderung der Absenkungsbeiträge für Familien mit zwei oder mehr Kindern und Alleinerziehende im Krippen- und Kindergartenbereich entsprechend nachfolgender Tabelle.
Eine Änderung der Absenkungsbeiträge für Hortkinder erfolgt nicht.
Links
Amt24
Service-Portal für Sachsen
nünchritz.de
Website der Gemeinde